Untersuchung gemäß UVV/BGV

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Kontakt

Hecken & Koch GmbH
Von-Groote-Str. 41
50968 Köln

Dipl.-Ing. (FH) Tom Koch:

Dipl.-Ing. Christoph Hecken:

Tel: 0171 3513368

Bastian Materne, B. Eng.: