Tempo-100-Plakette

Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit ihrem Gespann 100 km/h schnell fahren? Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich.

Wie geht das?

Unsere KÜS-Prüfingenieure überprüfen für Sie vor Ort die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstelleN Ihnen eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.

Für welche Fahrzeuge ist eine Anwendbarkeit der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO möglich?

  • Personenkraftwagen mit Anhänger
  • sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
  • für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung hat.

Technische Voraussetzungen:

Das Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und muss über ein ABS-System verfügen. Die Reifen des Anhängers dürfen höchstens sechs Jahre alt sein und müssen mindestens die Geschwindigkeitskategorie »L« für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h aufweisen. Der Anhänger muss laut seiner Betriebserlaubnis für 100 km/h zugelassen sein.

Lesen Sie mehr im Tempo-100-Flyer der KÜS (PDF).

Der Tempo-100-Rechner

Die benötigten Massen für das jeweilige Zugfahrzeug können Sie mittels des Tempo-100-Rechners der KÜSbestimmen.

Kontakt

Hecken & Koch GmbH
Von-Groote-Str. 41
50968 Köln

Dipl.-Ing. (FH) Tom Koch:
Tel: 0176 70880745
Mail: koch@hecken-koch.de

Dipl.-Ing. Christoph Hecken:
Tel: 0171 3513368
Mail: hecken@hecken-koch.de

Bastian Materne, B. Eng:
Tel: 0176 43639195
Mail: materne@hecken-koch.de